Das Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat in einem bundesweit ersten Urteil entschieden, dass die Behörden in Rheinland-Pfalz auch weiterhin kontrollieren dürfen, ob Eltern die Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt wahrnehmen. Nach Meinung des Gerichts ist der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von Vätern und Müttern gerechtfertigt, um Kindesvernachlässigungen oder Misshandlungen aufzudecken.
Nach Meinung des Gerichts ist die Weitergabe von Familiendaten im Zuge des Erinnerungsverfahrens aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit erforderlich und verhältnismäßig. Der Staat hat gegenüber Kindern eine besondere Schutzpflicht.
In Rheinland-Pfalz bekommt eine zentrale Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die aktuellen Daten der Meldeämter und erinnert Eltern an den anstehenden Kinderarzttermin. Verweigern diese, so schaltet sich das Gesundheitsamt ein. Sollten die Eltern dann immer noch den Kinderuntersuchungen fern bleiben, wird die Familie vom Jugendamt unter die Lupe genommen.
Wie ich finde eine gute Entscheidung für das Wohl der Kinder.
Sehr gut. Genau meine Meinung
AntwortenLöschenSehr gute Entscheidung! Der Schutz von Kindern liegt nunmal gewichtiger.
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